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Infos zur Freizeit:
Häuser: Schloss Dankern/Haren
(Selbstversorgung)
Alter: Kinder von 8-11 Jahren
Datum: 16.Juli-23.Juli 2010
Leitung: Natascha Weger & Team
Preis: 185,00 Euro
Das Anmeldeformular erhalten sie von Torsten Schreiner oder Maj-Leena Posselt
oder ladet euch den Kompletten druckfertigen Flyer im PDF Vormat hier von der Seite.
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Seite1
Seite2
1.Anmeldung, Bezahlung, Leistungen:
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Veranstalter behandelt.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises auf das Konto Nr.
1010415019 bei der KD-Bank, BLZ 35060190 mit dem Stichwort: “Kinderfreizeit Haren – Anzahlung“ einzuzahlen. Sollte die Anzahlung nicht erfolgen, kann die Anmeldung nicht berücksichtigt
werden. Der Restbetrag sollte spätestens bis 1 Woche vor Reisebeginn auf das genannte
Konto überwiesen werden.
Mögliche finanzielle Zuschüsse für einkommensschwache Familien durch die Stadt oder
Gemeinde sind bei Maj-Leena Posselt oder Torsten Schreiner zu erfragen.
Die Teilnehmer sind über die Gemeinde versichert.
2.Leistungs- und Preisänderung:
Der Veranstalter behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten im Umfang zu ändern.
3. Reiserücktritt durch den/die TeilnehmerIn:
Der Rücktritt der Reise kann nur schriftlich durch den Erziehungsberechtigten erfolgen.
Es gelten folgende Reisemodalitäten: Reiserücktrittsgebühren:
-bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% (92,50€) des Reisepreises
-34 bis 11 Tage vor Reisebeginn 80% (148,00€) d. Reisepreises
-ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% (185,00€) des Reisepreises
Die Nichtzahlung des Teilnehmerbeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.
4. Reiserücktritt durch den Veranstalter:
Sollte dieses wider Erwarten der Fall sein, z.B. wegen Erkrankung der Reiseleitung,
Naturkatastrophen, innere Unruhen im Reiseland, also bei Umständen, die durch höhere Gewalt
die Reise oder die Reisenden in starkem Maße beschweren oder sogar gefährden können, kann
die Reise abgesagt werden. Die Reise kann auch abgesagt werden, wenn die MindestteilnehmerInnenzahl
nicht erreicht wird, da es sich um einen Gruppenpreis handelt. Wird die Reise seitens des
Veranstalters abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitere
Ansprüche bestehen nicht.
5.Mitwirkungspfl icht der TeilnehmerInnen:
Die ReiseteilnehmerInnen sind verpfl ichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering
zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der Freizeitleitung zur Kenntnis zu geben, damit diese
für Abhilfe dieser sorgen kann. Während der Dauer der Freizeit haben die verantwortlichen
LeiterInnen Weisungsrecht.
6. Gesundheit:
Der/die TeilnehmerIn muß gesundheitlich in der Lage sein an der Reise teilzunehmen. In dringenden
Notfällen sind die FreizeitleiterInnen berechtigt, zum Wohle eines/ einer TeilnehmerIn die Erlaubnis zu ärztlichen Eingriffen zu erteilen
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